Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragserfüllung durch uns, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht erlischt, und wir Ihnen eine Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts zur Verfügung gestellt haben. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von Ihrer vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.